Die 1. CR Hockeydamen müssen endgültig absteigen

Bericht aus der nrz

DUISBURG.  Die Duisburgerinnen hatten sportlich den Klassenerhalt erreicht. Doch eine umstrittene Spielwertung kostet sie nun den Klassenerhalt.

Am 18. Januar war die Saison in der Hallenhockey-Bundesliga der Frauen für den Club Raffelberg beendet. Nun – über zwei Monate später – steht fest, dass die Duisburgerinnen aus der höchsten Spielklasse absteigen müssen, obwohl sie auf rein sportlichem Weg den Klassenerhalt geschafft hatten. Wie berichtet hatte der Düsseldorfer HC am 5. Januar als zu dem Zeitpunkt amtierender Meister mit 11:2 gegen CR-Konkurrent Bonner THV gewonnen. Weil das Team aus der Landeshauptstadt aber eine nicht spielberechtigte Spielerin eingesetzt hatte, wurde das Spiel mit 5:0 für Bonn gewertet – das blieb für den DHC fast ohne Folge, denn die Düsseldorferinnen erreichten dennoch das Viertelfinale. Doch anstelle des Bonner THV musste nun der CR absteigen.

Und daran wird sich auch nichts ändern: Der DHC hatte zwar Einspruch vor dem Bundesschiedsgericht des Deutschen Hockey-Bundes eingelegt. Doch die zuständigen Richter bestätigten nun die Spielwertung – mit den Konsequenzen für den am entscheidenden Fehler völlig unbeteiligten CR. „Das ist natürlich ausgesprochen unglücklich, aber das entspricht nun einmal der Spielordnung“, sagt Christian Deckenbrock, der für das Recht zuständige Vizepräsident des DHB.

Telefonat spielt keine Rolle

Zwar habe es im Vorfeld des Einsatzes der Spielerin ein Telefonat des Düsseldorfer Trainers Nico Sussenburger mit einem Verbandsverantwortlichen gegeben, der die formelle Spielberechtigung der jungen Spielerin bestätigte. Allerdings sieht die Bundesliga-Spielordnung vor, dass sie in dieser Klasse dennoch ab einem gewissen Zeitpunkt nicht eingesetzt werden darf. Das Schiedsgericht erklärte nun, dass es in der Verantwortung der Vereine liege, sich in Kenntnis aller Regeln zu setzen. In Folge dessen habe es nur die Möglichkeit der zwingenden Spielwertung gegeben.

„Das ist sehr bitter für uns, aber letztlich war mit dieser Entscheidung zu rechnen“, sagt der Hockey-Vorsitzende des Club Raffelberg, Tobias Frommhold. „Leider wurde auf unsere Argumente, dass eine besondere Härte für einen völlig unbeteiligten Verein entstanden ist, gar nicht eingegangen.“ Nun müssen beide Vereine, der Düsseldorfer HC und der Club Raffelberg, vor dem Verstreichen der Einspruchsfrist entscheiden, ob sie nun noch das Bundesoberschiedsgericht des DHB anrufen wollen. Hier beträgt die Einspruchsgebühr 500 Euro.

Die Kompromisslösung, die West-Gruppe der Hallen-Bundesliga der Frauen vorübergehend um ein Team aufzustocken, wurde durch das Bundesschiedsgericht nicht thematisiert. „Die zuständigen Gremien im Verband haben sich mit der Frage beschäftigt. Hier würde aber ein Präzedenzfall geschaffen werden“, so Deckenbrock.

Ohnehin ist derzeit völlig unklar, wie es angesichts der Coronakrise mit der Feldsaison weitergeht. Der DHB hat zwar den Rückrundenstart für die Bundesliga zunächst bis Ende April ausgesetzt, aber wie in allen anderen Sportarten bleibt die Frage offen, ob überhaupt noch in dieser Saison gespielt werden kann. Käme es zu einem Abbruch und einer Auf- und Abstiegsentscheidung anhand der Hinrundentabelle, „wären wir wieder die Gelackmeierten“, ärgert sich CR-Trainerin Susi Wollschläger. Denn in der 2. Bundesliga Nord ist Raffelberg derzeit Zweiter – punktgleich mit dem führenden Bremer HC.