Lockerung der CoronaSchutzVo
Liebe CR Mitglieder, liebe Tennis- und HockeyspielerInnen,
Die ab dem 22.02.2021 geltende CoronaSchutzVO hat zwar vereinzelt Lockerungen gebracht, die aber leider für unseren Spiel- und Trainingsbetrieb kaum Auswirkungen haben. Insbesondere bleibt der Sport in „gedeckten“ Sportanlagen, also der Tennis- und Hockeyhalle, untersagt.
Tennis:
Ein wenig Licht am Ende des Tunnels gibt es Richtung Tennis: So hat am Freitag das Land NRW Tennis im Freien unter gewissen Auflagen wieder erlaubt. Leider sind unsere Plätze aufgrund der witterungsbedingten Schäden noch nicht bespielbar und müssen wie jedes Jahr nach dem Winter wieder professionell aufgearbeitet werden. Die Platzbaufirma ist jedoch bereits beauftragt, sich um die zeitnahe Fertigstellung der Plätze zu kümmern. Wir sind daher zuversichtlich, dass wir auch in diesem Jahr einer der ersten Vereine sein werden, die wieder die Außenplätze für unser aller liebstes Hobby freigeben können.
Hockey:
Der Trainings- und Spielbetrieb im Hockey ist wegen der Beschränkung auf zwei SpielerInnen und dem Verbot von Training weiterhin nicht möglich. Eine Ausnahmegenehmigung erlaubt derzeit nur einen eingeschränkten Trainingsbetrieb für Bundes- und nunmehr auch LandeskaderspielerInnen. Eine Erweiterung der Ausnahmegenehmigung auf den Trainingsbetrieb für Bundesligakader ist noch nicht beschieden. Abzuwarten ist, welche Vorgaben es möglicherweise noch seitens der Stadt Duisburg gibt. Der Vorstand wird sich auf jeden Fall mit der Erarbeitung eines Trainingskonzeptes unter den gegebenen Umständen beschäftigen und hält euch auf dem Laufenden.
Bei Fragen wendet euch gerne an uns oder schreibt eine E-Mail an corona@club-raffelberg.de.
Nirosta, bleibt gesund!
Euer Vorstand