Ergänzung Corona-Regeln in der Tennishalle für Kinder und Jugendliche

Unter dem folgenden Link findet ihr noch die Regelungen für Kinder und Jugendliche https://www.ssb-duisburg.de/2-uncategorised/220-aktuelle-informationen-zur-coronavirus-pandemie.

Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten als immunisiert, ebenso wie Jungendliche im Alter von 16 und 17 Jahren. Für diese Altersgruppe gilt das allerdings nur bis zum 16.1., danach folgen neue Regelungen.

Bei Schüler*innen ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt (z.B. Schülerausweis). Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schüler*innen und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.

Wir empfehlen, sich trotz Schultestung vor den jeweiligen Trainingseinheiten oder Spielen zeitnah zusätzlich zu testen, wenn die Schultestung länger als 24 Stunden zurück liegt oder es das Wochenende betrifft. Selbsttests zuhause sind ausreichend, eine offizielle Testung begrüßen wir natürlich auch.